AGB - Softwareentwicklung & Service

Stand 01.09.2006

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Alle Leistungen von Arthur Mayer, folgend citex network services genannt, werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. citex network services behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

2. Auftragnehmer und Auftraggeber

1. Auftragnehmer ist citex network services. citex network services ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt.

3. Liefer- und Leistungszeit

1. Die von citex network services angebenen Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4. Vergütung und Fälligkeit

1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. BGB. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

2. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 2 Monate) oder übersteigt das Auftragsvolumen eine Höhe von 10.000€, so sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Aufträgen verpflichtet. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und der Verkäufer kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

5. Rechte Dritter und Gestaltungsfreiheit

1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller citex network services übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Quelltexte und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber citex network services von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet. citex network services behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder an citex network services erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2. Alle Entwürfe, Prototypen und fertigen Produkte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Die Entwürfe und Softwareprodukte dürfen nach 39 UrhG ohne ausdrückliche Einwilligung von citex network services weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt citex network services, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. citex network services überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am Entwurf. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht nach 31 UrhG übertragen.

5. Eigentum oder Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe/Wiederverkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit citex network services und kann erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber erfolgen.

6. citex network services hat nach 13 UrhG das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (auch Webseiten) als Urheber genannt zu werden, auch wenn die Nutzung an Dritte weitergegeben / weiterverkauft wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt citex network services zum Schadenersatz. Ohne Nachweis einer höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Quelldateien zur Erstellung von Prototypen, Entwürfen oder Softwareprodukten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Werkvertrages und bleiben in jedem Fall Eigentum von citex network services.

8. Die Herausgabe von Kopien der Quelldaten liegt im Ermessen von citex network services. Die Herausgabe wird ausdrücklich nicht zugesichert, kann jedoch im Einzelfall erfolgen. Zur Verfügung gestellte Kopien von Quelldaten werden überlassen, 'wie sie sind'. Das heißt, dass citex network services keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität übernimmt. Als Ersteller verpflichtet sich citex network services, bei der Erstellung der Dateien sorgfältig und nach bestem Wissen zu arbeiten. Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Ausführungsmerkmale werden nicht gegeben, es besteht Gestaltungsfreiheit.

7. Haftung

1. citex network services verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Dokumente, Materialien, etc. sorgfältig zu behandeln. Wir haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. citex network services verpflichtet sich, überlassene Datenträger mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. citex network services ist jedoch nicht verpflichtet Sicherungen von diesen Datenträgern zu erstellen. citex network services haftet für Datenverluste nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen.

3. Im Fall von Datenübertragung via Internet haftet citex network services nicht für Schäden an Daten, die durch die Übertragung (beschädigte Dateien), Viren oder eine unsachgemäße Weiterverarbeitung (Konvertierungs- oder Codierungsfehler) verursacht worden sind - noch für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Übertragungen.

4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Produkten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung von citex network services.

5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet citex network services nicht. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

6. Liefert citex network services nur Datenbestände zur weiteren Verarbeitung, so haftet citex network services auch nur bis zu deren Übergabe. Die Prüfung der Daten und Freigabe obliegt dem Auftraggeber, bevor er die Daten im Rahmen der Nutzungsvereinbarung für eine Weiterverarbeitung an Dritte weitergibt oder selbst verarbeitet. Diese Weitergabe geschieht auf Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden, die durch die Verwendung dieser Daten oder in einem vom Auftraggeber selbst beauftragten Produktionsprozess entstehen, haftet citex network services nicht.

7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei citex network services geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8. Suchmaschineneintrag

1. Bei Anmeldung einer Webseite / URL im Rahmen eines Vertrages mit citex network services bei Suchmaschinen oder Internetverzeichnissen kann seitens citex network services nicht garantiert werden, dass die angemeldete Seite in allen Suchmaschinen/Internetverzeichnissen aufgenommen wird. Die Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheiden vielmehr selbst, ob und wann die Seite in der Suchmaschine veröffentlicht wird bzw. zu finden ist. Der Vergütungsanspruch von citex network services bleibt hiervon unberührt.

9. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluß sein Einverständnis, dass citex network services die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten betreffend den Auftraggebern, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes elektronisch speichern und elektronisch verarbeiten darf.

2. citex network services versichert, diese Daten nur für interne Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Der Auftraggeber versichert, dass alle Computerdaten, welche er citex network services zur Durchführung seiner Arbeit zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber citex network services von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.

2.Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Herstellers zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

1. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bestimmung dieser AGB, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam ist. Dies betrifft auch Regelungslücken.